Für die Durchführung gilt nach wie vor die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 50 Gläubige plus Mitwirkende. Somit können in den meisten neuapostolischen Gemeinden weiterhin Sonntags- wie Mittwochsgottesdienste durchgeführt werden. In einigen Kantonen gelten jedoch nach wie vor zusätzliche Einschränkungen, die zu beachten sind.
Die Kirchenleitung der Neuapostolischen Kirche Schweiz dankt den Gläubigen und den Verantwortlichen in den einzelnen Kirchengemeinden für die bisher vorbildliche Einhaltung der behördlichen Vorgaben und des kircheninternen Schutzkonzeptes (Stand 29.10.2020) und bittet alle, die geltenden Vorgaben und Regelungen im Innen- wie Aussenbereich kirchlicher Lokalitäten weiterhin einzuhalten.
Die neuen, verschärften Massnahmen des Bundes treten am 18. Januar 2021 in Kraft und gelten Stand heute bis 28. Februar 2021. Weitere Massnahmen sind möglich, wenn sich die Situation nicht verbessert.